Einkünfte

"Frau Hiller-Ohm, sind Sie eigentlich eine 'Gläserne Abgeordnete' oder halten Sie Ihre Einkünfte geheim?"

Ich bin sehr für Transparenz. Die Bürgerinnen und Bürger entlohnen mich gut für meine Arbeit als Bundestagsabgeordnete - deshalb haben sie auch ein Recht, zu erfahren, ob ich noch weitere bezahlte Tätigkeiten habe und ob mich diese Bindungen möglicherweise in der Ausübung meines Bundestagsmandates beeinflussen könnten. Durch die Inkraftsetzung der Transparenzbestimmungen im Abgeordnetengesetz ist jetzt sehr viel mehr Klarheit in die Sache gekommen und niemand kann seine Nebentätigkeiten mehr verheimlichen. Die Bürgerinnen und Bürger haben nun endlich die Möglichkeit, sich auch über den Einkommenshintergrund ihres Abgeordneten zu informieren. Ich selbst habe keine Nebeneinkünfte. Mein Mandat und meine ehrenamtliche politische Tätigkeit u. a. als Ortsvereinsvorsitzende lassen mir keine Zeit für zusätzliche Erwerbstätigkeiten.

"Na und was verdient man denn so als Bundestagsabgeordnete?"

Die Diäten betragen seit Januar 2012 7.960 € im Monat. Sie müssen voll versteuert werden. Es gibt kein 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld. Die Diäten wurden von 2004 bis 2007 nicht erhöht. Was nur wenige wissen: In den Jahren davor waren die Diätenerhöhungen jeweils geringer als die Steigerung von Renten, Löhnen und Gehältern. Ich behalte die Diät nach Abzug der Steuern nicht in voller Höhe. Es müssen monatliche Mandatsabgaben an die Partei geleistet werden, die sich an der Höhe der Diät ausrichten. Sie sind in der Finanzordnung der SPD auf Bundesebene festgelegt. Auch an die Bundestagsfraktion sind monatliche Abgaben zu leisten. Hinzu kommt der monatliche Mitgliedsbeitrag, Bundestagsabgeordnete zahlen den Höchstbeitrag. Ich unterstütze außerdem die Parlamentarische Linke in der Bundestagsfraktion, meine Landesgruppe und meinen Ortsverein in Lübeck finanziell. Hinzu kommen zahlreiche Spenden und Mitgliedsbeiträge zum Beispiel an meine Gewerkschaft. Dies alles zusammengenommen ergibt einen ansehnlichen fünfstelligen Betrag im Jahr.

Die Aufwandsentschädigung für Abgeordnete beträgt 4.029 € im Monat. Dieser Betrag ist steuerfrei, er dient dazu, die Kosten auszugleichen, die durch das Mandat entstehen. Sie ist vergleichbar mit den Betriebskosten eines Selbständigen. Dazu gehören beispielsweise eine Zweitwohnung am Parlamentssitz in Berlin, ein Wahlkreisbüro in Lübeck (Miete, Nebenkosten, Renovierungsarbeiten, Möblierung), Porto, Fahrtkosten im Wahlkreis, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Reisekosten für Gäste, die ich als Abgeordnete nach Berlin oder nach Lübeck einlade. Ausgaben, die über die monatliche Pauschale hinausgehen, werden nicht erstattet und können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Im Gegensatz zum Europaparlament erhalten Bundestagsabgeordnete kein(!) Sitzungsgeld. Im Gegenteil, verpassen wir Abstimmungen oder Sitzungstage (auch bei Krankheit), werden uns zwischen 20 € und 100 € pro Tag abgezogen.

Für Dienstreisen stellt der Deutsche Bundestag den Abgeordneten Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit, eine Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse) und die Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin. Ich benutze immer die Bahn, um von Lübeck nach Berlin und zurück zu fahren.

"Wird Ihnen auch das Büro gestellt?"

Ja, zur Ausstattung, die ich vom Bundestag für die Dauer meiner Amtszeit erhalte, gehören Büroräume in Berlin und die notwendige technische Ausstattung (Möbel, Telefon, 3 PC-Arbeitsplätze, Parlamentsfernsehen mit Videogerät für Mitschnitte). Mein Berliner Büro befindet sich im Paul-Löbe-Haus im 7. Stock gegenüber vom Bundeskanzleramt. In meinem Wahlkreis werden mir keine Büroräume vom Bundestag gestellt. Als Ausstattung steht mir aber für mein Lübecker Wahlkreisbüro, Große Burgstraße 51, ein PC-Arbeitsplatz und ein Laptop zur Verfügung. Des Weiteren erhalte ich ein kleines mobiles Notebook. Ich hätte vom Bundestag außerdem zwei Schreibtische erhalten können, die waren aber in einem so schlechten Zustand, dass ich darauf verzichtet und das Büro selbst renoviert und eingerichtet habe. Für die Unterhaltung der Büros gibt es für die Abgeordneten eine Bürokostenpauschale in Höhe von 12.000 € im Jahr (für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy, Internet, Briefpapier, etc.). Bürokosten werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Zusätzliche Ausgaben muss ich selbst tragen.

"Bekommen Ihre Mitarbeiter auch Geld?"

Na, das ist doch wohl klar. Einer Bundestagsabgeordneten stehen rund 15.000 € (Arbeitnehmer-Brutto) im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Davon werden auch die Reisekosten für meine Mitarbeiter zwischen Berlin und Wahlkreis bezahlt. Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an die Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende. Ich beschäftige in meinem Berliner Büro zurzeit vier Mitarbeiter, davon zwei in Teilzeit. In meinem Wahlkreisbüro arbeiten zwei Mitarbeiter. Zur zeitweiligen Unterstützung habe ich zwei weitere Kräfte, die mir vor allem im Wahlkampf aber auch bei Aktionen im Wahlkreis hilfreich zur Seite stehen.

"Wie sieht es mit Altersversorgung und Krankenversicherung aus?"

Ich bin 2002 erstmals in den Bundestag gewählt worden. Dies ist jetzt meine dritte Legislaturperiode. Wie in anderen Berufen auch, erwirbt man als Abgeordnete Versorgungsansprüche. In den letzten Jahren erfolgten wesentliche Kürzungen und Veränderungen bei der Altersversorgung von Abgeordneten - in Anlehnung an Kosten dämpfende Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Beamtenversorgung. Seit 1. Januar 2008 erhält man pro Jahr Bundestagsmitgliedschaft 2,5 % der Abgeordnetendiät bis zu einem Höchstsatz von 67,5 %. Dieser wäre jedoch erst nach 27 Mitgliedsjahren erreicht. Der Anspruch auf Altersentschädigung entsteht grundsätzlich, wenn das 67. Lebensjahr vollendet ist und man dem Deutschen Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat. Für die Geburtsjahrgänge zwischen 1947 und 1964 wird die Altergrenze stufenweise angehoben; analog der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem erhält man die Pension ab acht Jahre Zugehörigkeit bis zum 18. Jahr mit jedem weiteren Jahr Mitgliedschaft im Bundestag ein Jahr früher, also frühestens mit 57.

Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Als Zuschuss erhalte ich den üblichen Arbeitgeberanteil. Die Ergebnisse der Gesundheitsreform gelten auch für uns Abgeordnete.

(Stand: März 2012)

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