Fraktion
"Frau Hiller-Ohm, Sie sprechen so oft von Fraktionen, was bedeutet das?"
Entschuldigung! Leider neigen auch wir Politikerinnen und Politiker dazu, Fachbegriffe zu verwenden, die nicht jeder kennt. Eine Fraktion im Deutschen Bundestag ist ein Zusammenschluss von mindestens fünf Prozent der Bundestagsmitglieder. Diese müssen derselben Partei angehören - oder Parteien, die in den einzelnen Bundesländern nicht miteinander konkurrieren, wie es bei CDU und CSU der Fall ist. Zusammenschlüsse, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können nur dann als Fraktion anerkannt werden, wenn der Bundestag seine Geschäftsordnung entsprechend ändert.
Nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 17. Legislaturperiode aus 146 Abgeordneten zusammen, davon sechs SPD-Abgeordnete aus Schleswig-Holstein. Die Abgeordneten aus Nordrhein-Westfalen stellen mit 39 Abgeordneten die größte Landesgruppe. Innerhalb der Fraktion gibt es verschiedene politische Strömungen. Die einflussreichsten sind die Parlamentarische Linke - der ich angehöre, die Netzwerker sowie der Seeheimer Kreis.
Die Arbeit einer Fraktion muss geplant, koordiniert und organisiert werden. Dies ist die Aufgabe des Fraktionsvorstandes. Er berät die langfristigen Ziele und bereitet die aktuelle parlamentarische Arbeit vor. Die Entscheidungen treffen aber alle Abgeordneten nach Information durch die Ausschussarbeitsgruppen in den Fraktionssitzungen.
Es gibt 22 Hauptarbeitsgruppen sowie mehrere Unterarbeitsgruppen in der SPD-Bundestagsfraktion. Durch meine Ausschussmitgliedschaften gehöre ich der AG Arbeit und Soziales sowie der AG Tourismus an und bin außerdem in den Unterarbeitsgruppen Bürgerschaftliches Engagement und Kommunalpolitik tätig.
Für die laufenden Geschäfte der Fraktion ist der Geschäftsführende Fraktionsvorstand zuständig. Er setzt sich aus dem Fraktionsvorsitzenden mit seinen von der Fraktion gewählten Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und-führern zusammen. Die Stellvertretenden Vorsitzenden sind an erster Stelle für bestimmte politische Bereiche bestimmend. Sie koordinieren die Arbeit der Arbeitsgruppen aus den ihnen zugeordneten Bereichen. Für die Durchführung der organisatorischen Aufgaben der Fraktionsverwaltung sind die Parlamentarischen Geschäftsführer verantwortlich.









